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   BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69   

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https://dejure.org/1971,809
BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69 (https://dejure.org/1971,809)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1971 - VI ZR 138/69 (https://dejure.org/1971,809)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1971 - VI ZR 138/69 (https://dejure.org/1971,809)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - Vertragspflichtverletzungen Entliehener Arbeiter

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1129
  • MDR 1971, 568
  • VersR 1971, 569
  • DB 1971, 827
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 291/14

    Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen

    Anders als bei einem Werkvertrag haftet der Verleiher nicht für einen Erfolg, sondern nur für die sorgfältige Auswahl und Bereitstellung von Arbeitskräften (BGH, Urteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69, NJW 1971, 1129; vom 13. Mai 1975 - IV ZR 247/73, NJW 1975, 1695; OLG Köln, aaO; Wank in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, aaO, § 1 AÜG Rn. 12; Staudinger/Caspers, BGB, 2014, § 278 Rn. 72).

    Konkrete Umstände, die dafür sprechen könnten, dass die überlassenen Arbeitnehmer nicht sorgfältig ausgesucht und für den nach dem Vertrag verfolgten Zweck nicht geeignet waren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1971, aaO), sind dem Vorbringen des Klägers nicht zu entnehmen.

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Während nämlich der keinen werkvertraglichen Erfolg schuldende Arbeitnehmerüberlasser lediglich für die grundsätzliche berufliche Qualifikation einzustehen hat (vgl. BGH NJW 1971, 1129), haftet der Werkunternehmer für das Arbeitsergebnis an sich.
  • OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17

    Keine Schadensersatzhaftung wegen Schlechterfüllung eines Fracht- oder

    Da es der Beklagten nicht im Rahmen eines Werk- oder Frachtvertrages oblag, die Maschine auf den Lastwagen zu heben (s.1.), war der Zeuge K., soweit er diese Arbeiten ausführte, nicht ihr Erfüllungsgehilfe; die Beklagte hatte im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages der J. Maschinentransporte GmbH nicht dafür einzustehen, dass ihre Arbeitskräfte mangel- und beanstandungsfrei arbeiten (BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, juris Tz. 11; OLG Koblenz, Urteil vom 15.05.1998, 2 U 631/96, TranspR 1998, 424, 426).

    Die Beklagte haftet zwar dafür, dass sie einen Kranführer stellt, der für den mit dem Vertrag verfolgten Zweck tauglich und geeignet ist (BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, juris Tz. 12; OLG Koblenz, a.a.O.).

  • OLG Köln, 25.08.1998 - 15 U 20/98

    Der "ausgeliehene" Arbeitnehmer ist weder Verrichtungs- noch Erfüllungsgehilfe

    Dies kennzeichnet das Rechtsverhältnis als einen Leiharbeitsvertrag, bei dem der entsendende Unternehmer nicht dafür einzustehen hat, daß der von ihm verliehene Arbeitnehmer die ihm an Ort und Stelle übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (BGH VersR 1971, 569).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Pflichtverletzung liegt bei dem Anspruchsteller (BGH VersR 71, 569).

  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, an der festzuhalten ist (vgl. RGZ 82, 427, 429; BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68 -, VersR 1970, 934, 935; BGH, Urteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 -, NJW 1971, 1129 = VersR 1971, 569).
  • BFH, 18.01.1991 - VI R 122/87

    Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter

    - Haftung des beauftragten Unternehmers ("Verleihers") gegenüber dem Auftraggeber ("Entleiher") für ein etwaiges Verschulden bei der Auswahl der eingesetzten Kräfte, d.h. dafür, daß die Kräfte für die vorgesehenen Aufgaben tauglich und geeignet sind (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1971 VI ZR 138/69, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 1.129; Schaub, a.a.O., § 120 V 2, S. 804 f.);.
  • OLG Brandenburg, 15.09.2005 - 12 U 72/05

    Haftung bei Arbeitsunfall: Selbständiger Kranführer ein Verrichtungsgehilfe eines

    Da der Kläger hier für eine entsprechende Pflichtverletzung darlegungs- und beweispflichtig ist, reicht das bloße Bestreiten der langjährigen Berufserfahrung des Kranführers und der vorgetragenen Weiterbildungsmaßnahmen nicht aus (vgl. BGH NJW 1971, 1129, 1130; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 247/73

    Ersatz des Betrages für eingelöste gefälschte Indossamente - Ersatz des auf eine

    Es entspricht dem typischen Zuschnitt solcher Arbeitnehmerüberlassungsverträge, daß die "verleihende" Firma mit der Entsendung von Aushilfskräften nicht auch die Aufgaben übernimmt, die der "entleihende" Kunde den vermittelten Arbeitskräften übertragen will (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Juli 1970 - VI ZR 203/68 = VersR 1970, 934; vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 = NJW 1971, 1129, jeweils m.w.Nachw.; Becker, AÜG Art. 1§ 12 Rdn. 43, 44; Franßen/Haegen, AÜG Art. 1 § 12 Rdn. 23; Schubel/Engelbrecht, AÜG Art. 1 § 12 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 21.05.2015 - 19 U 21/15

    Rechtliche Einordnung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

    Der verleihende Unternehmer hat bei einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auch nicht dafür einzustehen, dass die überlassenen Arbeitnehmer die ihnen von dem entleihenden Unternehmer übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß verrichten (vergleiche BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, zitiert nach juris; Caspers in Staudinger, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97

    Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

    Die Beklagte haftet auch nicht deshalb, weil ihr Baggerführer für die Dienstleistung allgemein nicht geeignet gewesen und ihr insoweit ein Auswahlverschulden anzulasten wäre (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1129; Senat BauR 1996 a.a.O.).
  • OLG Celle, 22.05.1996 - 20 U 15/95

    Verwendung von "Nylonschlüpfen" zum Hochkranen von Dachlatten; Ermittlung des

  • OLG Köln, 09.07.2002 - 22 U 258/01
  • OLG Hamm, 22.10.1998 - 24 U 69/98

    Anspruch auf Ersatz des an einem Notstromaggregat entstandenen Sachschadens und

  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 119/73

    Vereinbarung über die Stellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer zur

  • OLG Koblenz, 15.05.1998 - 2 U 631/96
  • OLG Celle, 01.02.1973 - 12 U 122/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung auf Grund der

  • LG Berlin, 03.05.1991 - 28 O 8/91

    Versicherungsrecht: Zum Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

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